Energieberatung

Energiemanagement &

Kosteneinsparungen durch ein Energiemanagementsystem

Durch die Einführung eines Energiemanagementsystems können Sie von verschiedenen Vorteilen profitieren:

    • EEG-Umlagebefreiung für energieintensive Unternehmen (auf Antrag bei der BAFA)
    • Stromsteuerbefreiung nach Spitzenausgleich-Effizienzsystemverordnung – SpAEfV (nur durch akkreditiertes Audit nach DIN ISO 16247 oder alternatives System, z.B. nach DIN EN ISO 50001)
    • kontinuierliche Steigerung der Energieeffizienz (Einsparung 30 % bei Energiekosten bei Neueinführung eines Energiemanagementsystems sind die Regel)
    • stetige Überwachung der Energieverbräuche und Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten

Energetische Inspektionen von Lüftungsanlagen

Nach §12 EnEV sind Sie als Betrieber einer im Gebäude eingebauten Klimaanlage verpflichtet diese nach vorgegebenen Abständen energetisch inspizieren zu lassen.

Die energetische Inspektion von Klimaanlagen nach EnEV 2014 §12 gilt für:

  • alle Anlagen, die älter als 10 Jahre sind
  • alle Anlagen, die über eine Kälteleistung von mehr als 12 kW verfügen
  • alle Voll- und Teilklimaanlagen sowie Split-Geräte und Klimageräte ohne Lüftungsfunktion

Verantwortlich für die fristgerechte Durchführung der vorgeschriebenen Inspektion ist der Betreiber der Anlage. Wie Sie Bußgelder vermeiden und direkt Rechtssicherheit schaffen erfahren Sie von unseren Energieberatern.